Allgemeine
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der
Mail Management GmbH, 21423 Winsen/Luhe
§ 1
Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Bestimmungen ergänzen
Verträge, deren Bestandteil sie werden. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen der Mail Management GmbH (im Folgenden „MM“) und
der die Leistung der MM entgegennehmenden Partei (im Folgenden
„Vertragspartner“), ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung
bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Vertragspartnern unter
Hinweis auf deren eigene AGB wird hiermit widersprochen.
2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger
des Vertragspartners auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch
Verträge mit den Rechtsnachfolgern erfolgt.
§ 2
Leistung / Lieferung
1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen
der MM ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag,
dessen Bestandteil diese AGB sind.
2. Abweichungen von Abschlüssen und
Bestellungen der MM sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MM
zulässig.
3. Bedient sich die MM zur
Leistungserbringung Dritter, kommt zwischen den Dritten und dem Vertragspartner
kein Vertrag zustande.
4. Soweit die MM unentgeltliche
Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung
eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.
5. Zugesagte Liefer-, Fertig-, und
Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange die MM diese
nicht schriftlich bestätigt.
6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der
MM sämtliche Informationen und Hilfeleistungen, welche die MM für die
Ausführung ihrer Leistungen gegenüber dem Vertragspartner benötigt,
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen bzw. zu erbringen.
7. Der Vertragspartner ist zur Vermeidung von
Unklarheiten verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung genannten Angaben auf
den Gleichlaut mit seiner Bestellung nachzuprüfen.
§ 3
Preise / Zahlungsmodalitäten
1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht
anders von der MM vermerkt, in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer „ab
Werk“, ausschließlich Verpackung und Transport, die gesondert in Rechnung
gestellt werden.
2. Sofern der Vertragspartner es wünscht,
wird die MM die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.
3. Die Bezahlung für die Lieferungen der MM
hat in berechneter Währung zu erfolgen und ist innerhalb von 10 Tagen (ohne
Abzug von Skonto) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4. Die Zurückhaltung fristvereinbarter
Zahlungen oder die Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegensprüche oder
Mängelrügen usw. des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Bei Mietkauf / Leasing muss grundsätzlich
für die gesamte Laufzeit ein Vertrag abgeschlossen werden.
§ 4
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der MM in Haupt- und Nebensache aus der Geschäftsverbindung, bei in
Zahlung genommenen Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung, behält sich
die MM das Eigentumsrecht an allen von der MM gelieferten Waren vor; dies gilt
unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges. Der Vertragspartner darf die vom
Eigentumsvorbehalt betroffene Ware ohne vorherige Zustimmung der MM weder
veräußern noch an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
2. Bei Zahlungseinstellung, insbesondere bei
insolvenzgerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, ist die MM
berechtigt, sofortige Rückgaben ihres Eigentums ohne Rücksicht auf die bis
dahin geleistete an- oder Teilzahlung zu verlangen. Ferner ist die MM
berechtigt, die gelieferten Ersatzteile/Zubehör wieder auszubauen. In allen
Fällen bleibt die Forderung der MM aussonderungsberechtigt.
3. Sollte mit oder ohne Zustimmung der MM.
deren Ware, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte abgegeben werden,
so gehen die Ansprüche und Forderungen, die der Vertragspartner der MM zu
diesem Dritten hat, bis zum Betrag der jeweiligen Forderungen der MM
abtretungsweise auf die MM über. Die persönliche Haftung des Vertragspartners
für das Guthaben der MM bleibt daneben bestehen. Bei Weiterveräußerung an
Dritte fungiert der Vertragspartner in Höhe der Forderung der MM treuhänderisch
für diese.
4. Bei Mietkauf geht die Maschine/Gerät bei
Zahlungsverzug über 4 Wochen ohne Anerkennung der bereits erfolgten Zahlungen
in den Besitz der MM über.
§ 5
Montage und Reparatur
1. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten sind
die Bedingungen, besonders und vorher, zu vereinbaren. Sie sind kein
Lieferungsbestandteil.
2. Beanstandungen der Montage oder Reparatur
werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach übergebener
Montage- oder Reparaturleistung geltend gemacht werden.
3. Im Falle von angeforderten Kostenangeboten
für Reparaturen etc. fallen dem Vertragspartner die Demontage und
Zusammenbauselbstkosten zur Last, falls für den Angebotsumfang kein Reparatur-
oder Ergänzungsauftrag erteilt wird.
§ 6
Haftung für Mängel der Leistung / Lieferung
1. Für Neugeräte beläuft sich die
Garantiezeit auf 12 Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistung tritt außer
Kraft, wenn der Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MM,
technische oder sonstige Veränderungen oder Eingriffe an dem Liefergut
vornimmt. Wird ein Bauteil oder die Maschine/Gerät durch zusätzliche
Konstruktionen oder andere Manipulationen des Vertragspartners in seiner
ursprünglichen Funktion verändert, so wird dadurch gleichfalls die
Gewährleistung ausgeschlossen, ebenfalls entfällt die Garantie, wenn die
Maschine/Gerät anderweitig bearbeitet wurde.
2. Für Garantie von fabrikneuen
Maschinen/Geräten gelten die jeweiligen Herstellerrichtlinien. Ebenso gelten
die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Vertragfirmen, die im
Auftrag nur autorisierte Reparaturarbeiten an den Maschinen/Geräten durchführen
dürfen, oder wenn die Maschine/Gerät von anderen Firmen bearbeitet/repariert
wurde. Wenn nichts anderes vereinbart ist, übernimmt die MM bei gebrauchten
Maschinen/Geräten keinerlei Garantie oder Gewährleistungsansprüche.
§ 7
Rücktritt und Abnahme des Vertragspartners
1. Der Rücktritt kann vom Vertragspartner nur
erklärt werden, wenn er der MM ein schuldhaftes oder böswilliges Versäumnis
nachweist. Unwesentliche technische Veränderungen oder
Lieferfristverlängerungen berechtigen nicht zur Geltendmachung einer
Annahmeverweigerung oder sonstiger Einwendungen. Die übrigen Bestimmungen
gelten auch hierfür.
2. Wenn der Vertragspartner mit der Abnahme
des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage im Rückstand ist oder er die Lieferung
des Kaufgegenstandes nach Vertragsabschluss ablehnt, so kann die MM dem
Vertragspartner schriftlich eine Nachfrist von 3 Tagen setzen, verbunden mit
der Erklärung, dass die MM nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehnt. Nach
erfolgtem Ablauf der gesetzlichen Nachfrist ist die MM berechtigt, durch eine
schriftliche Erklärung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der
Vertragspartner ernsthaft und endgültig oder offenkundig die Abnahme, bedarf es
der Setzung einer Nachfrist nicht. Gleiches gilt, wenn er innerhalb der
Nachfrist nicht zur Zahlung des Kaufpreises imstande ist.
3. Soweit die MM Schadenersatz verlangt,
beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Dieser Schadensbetrag versteht sich zzgl.
MwSt. Kann die MM einen höheren bzw. der Vertragspartner einen niedrigeren
Schaden nachweisen, verändert sich der genannte Schadensbetrag entsprechend.
§ 8
Geheimhaltung / Datenschutz
1. Soweit mit der MM nicht ausdrücklich
schriftlich anders vereinbart, gelten die der MM vom Vertragspartner
überlassenen Informationen nicht als vertraulich.
2. Die vom Vertragspartner angegebenen Daten
werden, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den
Landesdatenschutzgesetzen zulässig ist, EDV-gemäß gespeichert und verarbeitet.
3. Der Vertragspartner seinerseits ist
verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich
über die Leistungen und Dienste der MM keine für ihn nicht bestimmte Daten
beschaffen oder verändern.
§ 9
Schriftform
1. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Mündliche Zusagen oder Bemerkungen, auch
von außendienstlichen Mitarbeitern etc. der MM sowie Erklärungen vor einem
Forum, gleich welcher Art, haben solange keine Gültigkeit, wie sie nicht von
der MM vollinhaltlich und schriftlich gegenbestätigt, in ihrer
Auftragsbestätigung festgehalten, oder sonst wie schriftlich anerkannt worden
sind.
3. Erteilte Vorschläge oder Anregungen sind
solange unverbindlich, als diese nicht von der MM im Rahmen einer
Auftragsbestätigung zugrunde gelegt sind.
§ 10
Anwendbares Recht / Gerichtstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der
Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat. Die Bestimmungen der Haager
Abkommen von 1964 über Kauf und Kaufabschluss sind ausgeschlossen.
2.Unbeschadet der Streitwerthöhe und
gegenteiliger Einwendungen des Vertragspartners, sofern der Vertragspartner Kaufmann,
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist,
ist juristischer Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis der Sitz der Mail Management GmbH. Ausschließlicher
Gerichtstand ist Winsen/Luhe (bzw. Lüneburg für
Landgerichts-Rechtsstreitigkeiten).
3. Weiter hat die MM das Recht, den
jeweiligen Vertragspartner auch vor einem gesetzlich zuständigen Gericht zu
verklagen. Dasselbe gilt auch, soweit Ansprüche im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, wenn der Kunde der MM keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klagerhebung nicht bekannt ist.
§ 11
Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen anderen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder
undurchführbaren Bedingungen oder dem tatsächlich gewollten in zulässiger Weise
am nächsten kommt.
2. Dasselbe gilt für etwaige
Vertragslücken.
3. Bei Streitigkeiten über die Auslegung oder
Anwendung dieser AGB ist jedoch allein die deutsche Fassung dieses Textes
maßgeblich.
Stand:
01.01.2015