Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Mail Management GmbH, 21423 Winsen/Luhe

 

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Bestimmungen ergänzen Verträge, deren Bestandteil sie werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Mail Management GmbH (im Folgenden „MM“) und der die Leistung der MM entgegennehmenden Partei (im Folgenden „Vertragspartner“), ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Vertragspartnern unter Hinweis auf deren eigene AGB wird hiermit widersprochen.

2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Vertragspartners auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge mit den Rechtsnachfolgern erfolgt.

 

§ 2 Leistung / Lieferung

1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen der MM ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. 

2. Abweichungen von Abschlüssen und Bestellungen der MM sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MM zulässig.

3. Bedient sich die MM zur Leistungserbringung Dritter, kommt zwischen den Dritten und dem Vertragspartner kein Vertrag zustande.

4. Soweit die MM unentgeltliche Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.

5. Zugesagte Liefer-, Fertig-, und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange die MM diese nicht schriftlich bestätigt.

6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der MM sämtliche Informationen und Hilfeleistungen, welche die MM für die Ausführung ihrer Leistungen gegenüber dem Vertragspartner benötigt, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen bzw. zu erbringen.

7. Der Vertragspartner ist zur Vermeidung von Unklarheiten verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung genannten Angaben auf den Gleichlaut mit seiner Bestellung nachzuprüfen.

 

§ 3 Preise / Zahlungsmodalitäten

1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders von der MM vermerkt, in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und Transport, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Sofern der Vertragspartner es wünscht, wird die MM die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.

3. Die Bezahlung für die Lieferungen der MM hat in berechneter Währung zu erfolgen und ist innerhalb von 10 Tagen (ohne Abzug von Skonto) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4. Die Zurückhaltung fristvereinbarter Zahlungen oder die Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegensprüche oder Mängelrügen usw. des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Bei Mietkauf / Leasing muss grundsätzlich für die gesamte Laufzeit ein Vertrag abgeschlossen werden.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der MM in Haupt- und Nebensache aus der Geschäftsverbindung, bei in Zahlung genommenen Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung, behält sich die MM das Eigentumsrecht an allen von der MM gelieferten Waren vor; dies gilt unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges. Der Vertragspartner darf die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware ohne vorherige Zustimmung der MM weder veräußern noch an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

2. Bei Zahlungseinstellung, insbesondere bei insolvenzgerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, ist die MM berechtigt, sofortige Rückgaben ihres Eigentums ohne Rücksicht auf die bis dahin geleistete an- oder Teilzahlung zu verlangen. Ferner ist die MM berechtigt, die gelieferten Ersatzteile/Zubehör wieder auszubauen. In allen Fällen bleibt die Forderung der MM aussonderungsberechtigt.

3. Sollte mit oder ohne Zustimmung der MM. deren Ware, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte abgegeben werden, so gehen die Ansprüche und Forderungen, die der Vertragspartner der MM zu diesem Dritten hat, bis zum Betrag der jeweiligen Forderungen der MM abtretungsweise auf die MM über. Die persönliche Haftung des Vertragspartners für das Guthaben der MM bleibt daneben bestehen. Bei Weiterveräußerung an Dritte fungiert der Vertragspartner in Höhe der Forderung der MM treuhänderisch für diese.

4. Bei Mietkauf geht die Maschine/Gerät bei Zahlungsverzug über 4 Wochen ohne Anerkennung der bereits erfolgten Zahlungen in den Besitz der MM über.

 

§ 5 Montage und Reparatur

1. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten sind die Bedingungen, besonders und vorher, zu vereinbaren. Sie sind kein Lieferungsbestandteil.

2. Beanstandungen der Montage oder Reparatur werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach übergebener Montage- oder Reparaturleistung geltend gemacht werden.

3. Im Falle von angeforderten Kostenangeboten für Reparaturen etc. fallen dem Vertragspartner die Demontage und Zusammenbauselbstkosten zur Last, falls für den Angebotsumfang kein Reparatur- oder Ergänzungsauftrag erteilt wird.

 

§ 6 Haftung für Mängel der Leistung / Lieferung

1. Für Neugeräte beläuft sich die Garantiezeit auf 12 Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistung tritt außer Kraft, wenn der Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MM, technische oder sonstige Veränderungen oder Eingriffe an dem Liefergut vornimmt. Wird ein Bauteil oder die Maschine/Gerät durch zusätzliche Konstruktionen oder andere Manipulationen des Vertragspartners in seiner ursprünglichen Funktion verändert, so wird dadurch gleichfalls die Gewährleistung ausgeschlossen, ebenfalls entfällt die Garantie, wenn die Maschine/Gerät anderweitig bearbeitet wurde.

2. Für Garantie von fabrikneuen Maschinen/Geräten gelten die jeweiligen Herstellerrichtlinien. Ebenso gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Vertragfirmen, die im Auftrag nur autorisierte Reparaturarbeiten an den Maschinen/Geräten durchführen dürfen, oder wenn die Maschine/Gerät von anderen Firmen bearbeitet/repariert wurde. Wenn nichts anderes vereinbart ist, übernimmt die MM bei gebrauchten Maschinen/Geräten keinerlei Garantie oder Gewährleistungsansprüche.

 

§ 7 Rücktritt und Abnahme des Vertragspartners

1. Der Rücktritt kann vom Vertragspartner nur erklärt werden, wenn er der MM ein schuldhaftes oder böswilliges Versäumnis nachweist. Unwesentliche technische Veränderungen oder Lieferfristverlängerungen berechtigen nicht zur Geltendmachung einer Annahmeverweigerung oder sonstiger Einwendungen. Die übrigen Bestimmungen gelten auch hierfür.

2. Wenn der Vertragspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage im Rückstand ist oder er die Lieferung des Kaufgegenstandes nach Vertragsabschluss ablehnt, so kann die MM dem Vertragspartner schriftlich eine Nachfrist von 3 Tagen setzen, verbunden mit der Erklärung, dass die MM nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehnt. Nach erfolgtem Ablauf der gesetzlichen Nachfrist ist die MM berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Vertragspartner ernsthaft und endgültig oder offenkundig die Abnahme, bedarf es der Setzung einer Nachfrist nicht. Gleiches gilt, wenn er innerhalb der Nachfrist nicht zur Zahlung des Kaufpreises imstande ist.

3. Soweit die MM Schadenersatz verlangt, beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Dieser Schadensbetrag versteht sich zzgl. MwSt. Kann die MM einen höheren bzw. der Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweisen, verändert sich der genannte Schadensbetrag entsprechend.

 

§ 8 Geheimhaltung / Datenschutz

1. Soweit mit der MM nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der MM vom Vertragspartner überlassenen Informationen nicht als vertraulich.

2. Die vom Vertragspartner angegebenen Daten werden, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den Landesdatenschutzgesetzen zulässig ist, EDV-gemäß gespeichert und verarbeitet.

3. Der Vertragspartner seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Leistungen und Dienste der MM keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder verändern.

 

§ 9 Schriftform

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.

2. Mündliche Zusagen oder Bemerkungen, auch von außendienstlichen Mitarbeitern etc. der MM sowie Erklärungen vor einem Forum, gleich welcher Art, haben solange keine Gültigkeit, wie sie nicht von der MM vollinhaltlich und schriftlich gegenbestätigt, in ihrer Auftragsbestätigung festgehalten, oder sonst wie schriftlich anerkannt worden sind.

3. Erteilte Vorschläge oder Anregungen sind solange unverbindlich, als diese nicht von der MM im Rahmen einer Auftragsbestätigung zugrunde gelegt sind.

 

§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat. Die Bestimmungen der Haager Abkommen von 1964 über Kauf und Kaufabschluss sind ausgeschlossen.

2.Unbeschadet der Streitwerthöhe und gegenteiliger Einwendungen des Vertragspartners, sofern der Vertragspartner Kaufmann, Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist juristischer Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Mail Management GmbH. Ausschließlicher Gerichtstand ist Winsen/Luhe (bzw. Lüneburg für Landgerichts-Rechtsstreitigkeiten).

3. Weiter hat die MM das Recht, den jeweiligen Vertragspartner auch vor einem gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen. Dasselbe gilt auch, soweit Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden, wenn der Kunde der MM keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bedingungen oder dem tatsächlich gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.

2. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken. 

3. Bei Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser AGB ist jedoch allein die deutsche Fassung dieses Textes maßgeblich.

 

 

 

 

Stand: 01.01.2015